Platzregeln

1. Ausgrenze (Regel 18-2)
Die Ausgrenze ist durch weiße Pfähle und den Platz begrenzende Zäune (Bahn 8 und Zaun
zur Driving-Range auf Bahn 9) gekennzeichnet.

Ausnahme: Der Zaun entlang der Spielbahnen 2 und 7 ist nicht Ausgrenze sondern unbewegliches Hemmnis. Der Spieler kann bei Behinderung gemäß Regel 16.1 verfahren und straflose Erleichterung in Anspruch nehmen.

 

2. Bewegliche Hemmnisse (Regel 15.2)
Steine im Bunker sind ebenfalls bewegliche Hemmnisse.
Bei Behinderung kann der Spieler nach Regel 15.2a verfahren.

 

3. Unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1)
Unbewegliche Hemmnisse sind unter anderem:
- schützenswerte Pflanzen, kenntlich durch Stützpfähle und/oder Drahtverspannungen
- Sprinkler-Auslässe
- alle künstlich angelegten Wege
- alle Markierungspfosten
- die Schutzzäune und eingewachsenen Schutzhecken am Abschlag 4 und Abschlag 5
 sind beidseitig unbewegliche Hemmnisse
Der Spieler kann in allen Fällen gemäß Regel 16.1 verfahren und straflose Erleichterung in Anspruch nehmen.

Ausnahme:
Im Falle der Schutzzäune (Abschlag 4+5) ist der nächstgelegene Punkt der Erleichterung nicht durch das Hemmnis hindurch zu bestimmen.

Liegt beim Spielen der Bahn 3 gleichzeitig Behinderung durch den befestigten Weg und dem Schutzzaun vor, kann von beiden Behinderungen Erleichterung in einem Schritt vorgenommen werden.

 

4. Ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 16.1)
Ungewöhnlich beschaffener Boden ist durch blaue Pfähle und/oder weiße Linien gekennzeichnet. Aus diesen Flächen darf nicht gespielt werden und es muss Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.

 

5. Penalty Area Bahn 1 (Regel 17.1)
Das Wasserhindernis an Bahn 1, gekennzeichnet mit Pfählen mit grünem Top, ist eine Spielverbotszone. Aus dieser Zone darf nicht gespielt werden und sie darf nicht betreten werden. Der Spieler muss Erleichterung nach Regel 17.1e in Anspruch nehmen.

 

6. Penalty Area Bahn 2 (Regel 17.1)
Ist beim Spielen der Bahn 2 nach der Überschreitung der seitlichen Begrenzung des Wasserhindernisses der Ball im Wasserhindernis oder darin verloren, besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf der gegenüberliegenden Seite des Wasserhindernisses, entsprechend Regel 17.1d, Erleichterung in Anspruch zu nehmen.

 

Verstoß gegen Platzregeln: Lochverlust bei Lochwettspiel, zwei Strafschläge bei Zählspiel.

 

Entfernungsmarkierungen:
- Par 3 bis Mitte Grün, Par 4 und Par 5 bis Anfang Grün
- Entfernungsmarkierungen an Pfählen: je Strich 50m

Stand 2019

 

Ergänzung der Platzregeln mit Wirkung zum 01.08.2021:

Blumenwiese links auf Bahn 4
Die Blumenwiese, gekennzeichnet durch blaue Pfähle mit grünem Top (Ungewöhnliche Platzverhältnisse), ist eine Spielverbotszone (R. 2.4.). Das Betreten der Spielverbotszone ist untersagt. Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball in der Spielverbotszone verloren ist, so muss der Spieler nach Regel 16.1 e straflose Erleichterung in Anspruch
nehmen.

Staudenbeet in der Kurve der Bahn 9
Das Staudenbeet, gekennzeichnet durch rote Pfähle mit grünem Top (Penalty Area), ist eine Spielverbotszone (R. 2.4.). Befindet sich der Ball in der Spielverbotszone, oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball in der Spielverbotszone verloren ist, so muss der Spieler unter Hinzurechnung eines Strafschlages Erleichterung nach Regel 17.1 in Anspruch nehmen.

Flutlichtmasten
Bei Behinderung (Balllage, Stand oder beabsichtigter Schwung) kann nach Regel 15.1 straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Flutlichtmast oder die Lampenaufbauten getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen.
Verstoß gegen die Platzregeln: Grundstrafe (2 Strafschläge bzw. Lochverlust)